Menschen,
die aufgrund einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung
oder einer psychischen Krankheit nicht eigenständig ihre Angelegenheiten
erledigen können, können auf Antrag durch das Vormundschaftsgericht
(in Berlin beim Amtsgericht) einen rechtlichen Betreuer zugewiesen
bekommen.
Sofern Sie Freunde oder Verwandte
haben, die ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können,
können Sie sich an das Amtsgericht wenden, in dessen Bezirk der
Betroffene wohnt. Zwar haben Dritte kein Antragsrecht, aber das
Amtsgericht wird Ihren Hinweisen folgen und mit Ermittlungen beginnen.
Sofern Sie eine rechtliche Betreuung
für sich selbst wünschen, können Sie dies beim zuständigen Amtsgericht
beantragen.
In allen Fällen wird ein ärztliches
Gutachten eingeholt, das über die Notwendigkeit der Betreuung entscheidet.
Ferner wird der Betroffene hinsichtlich
seiner Wünsche an den Betreuer durch das Gericht gefragt, ob er
einen bestimmten Betreuer wünscht.
Das Gericht legt fest für welche
Aufgabenkreise der rechtliche Betetreuer zuständig ist. Dies heißt,
dass das zum Beispiel für die Wohnungsangelegenheiten, Die Vertretung
vor Behörden, die Finanzsorge oder die Gesundheitssorge eine Betreuung
angeordnet wird und dass der rechtliche Betreuer dann auch nur für
diese Angelegenheiten zuständig ist.
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