LEISTUNGEN & KOSTEN
 


Finanzsorge - Vermögensverwaltung - Wohnungsanglegenheiten

Als rechtlicher Betreuer vertrete ich die Betreuten gerichtlich und außergerichtlich. Dies bedeutet, dass ich abhängig von den Aufgabenkreisen die angeordnet wurden, Ihre Interessen wahrnehme, indem ich z.B.

  • die Korrespondenz mit Behörden und Ämtern führe
  • Pflegeleistungen organisiere
  • Rente beantrage
  • Leistungen beim Sozial- und Wohnungsamt beantrage
  • Ihr Geld und Ihr Vermögen sicher verwalte
  • den Briefverkehr mir Ihrer Hausverwaltung erledige, Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen prüfe
  • Ihre Interessen gegenüber Gläubigern vertrete, deren Ansprüche prüfe und ggf. Vereinbarungen zur Schuldenregulierung treffe.

Was kostet die Betreuung?

Bei mittellosen Betreuten werden die Kosten aus der Staatskasse getragen. Betreute, die über ausreichendes Vermögen verfügen, müssen die Kosten selbst tragen.

In beiden Fällen gilt aber die Regelung, dass der rechtliche Betreuer seine Aufwandsforderung vom zuständigen Gericht zu prüfen und zu genehmigen lassen hat. Erst wenn der Beschluss des zuständigen Gerichtes vorliegt, kann der rechtliche Betreuer vom vermögenden Betreuten oder aus der Staatskasse seinen Geldanspruch fordern.

 


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