Finanzsorge - Vermögensverwaltung - Wohnungsanglegenheiten
Als rechtlicher Betreuer vertrete ich die Betreuten
gerichtlich und außergerichtlich. Dies bedeutet, dass ich abhängig
von den Aufgabenkreisen die angeordnet wurden, Ihre Interessen wahrnehme,
indem ich z.B.
- die Korrespondenz mit Behörden und Ämtern führe
- Pflegeleistungen organisiere
- Rente beantrage
- Leistungen beim Sozial- und Wohnungsamt beantrage
- Ihr Geld und Ihr Vermögen sicher verwalte
- den Briefverkehr mir Ihrer Hausverwaltung erledige,
Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen prüfe
- Ihre Interessen gegenüber Gläubigern vertrete,
deren Ansprüche prüfe und ggf. Vereinbarungen zur Schuldenregulierung
treffe.
Was kostet die Betreuung?
Bei mittellosen Betreuten werden die Kosten aus
der Staatskasse getragen. Betreute, die über ausreichendes Vermögen
verfügen, müssen die Kosten selbst tragen.
In beiden Fällen gilt aber die Regelung, dass der
rechtliche Betreuer seine Aufwandsforderung vom zuständigen Gericht
zu prüfen und zu genehmigen lassen hat. Erst wenn der Beschluss
des zuständigen Gerichtes vorliegt, kann der rechtliche Betreuer
vom vermögenden Betreuten oder aus der Staatskasse seinen Geldanspruch
fordern.
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